Seit Frühjahr 2007 bin ich in Kontakt mit Linda, die in Wien bei einem großen Medienunternehmen arbeitet, und durch das Internet über meinen Fall und die Vorkommnisse in Graz erfahren hat. Am 26. Juli 2007 schrieb Linda die folgende Mail an den stv. Landeshauptmann, Kurt Flecker:
Gesendet: Donnerstag, 26. Juli 2007 15:16
Von: Linda
An: kurt.flecker@stmk.gv.at
Betreff: Erinnerung: Sozialer Notfall in Graz
Sehr geehrter Herr Flecker,
[...] In Ihrem Zuständigkeitsbereich in Graz befindet sich ein Bekannter von mir seit nunmehr zwei Jahren in einer finanziellen, geistigen und körperlichen Notlage. Detailreich sind seine Schilderungen von der offensichtlichen Unmöglichkeit, ihm unbürokratisch und rasch zu Hilfe zu kommen.
Ich BITTE Sie dringend um angemessene Unterstützung von Herrn Michael Schubert, der unterhalb der Armutsgrenze in einer verschimmelten, verdreckten Substandard-Wohnung hausen muss, die er wegen seiner finanziellen Notsituation im Winter nicht heizen kann. Herr Schubert arbeitet, verdienst jedoch nur knapp 733 € netto und ist auf Sozialhilfe angewiesen, er ist regelrecht von Ihrem Wohlwollen abhängig. Diese Hilfe steht ihm in einem Sozialstaat wie Österreich auch zu.
Diese Causa ist Ihnen seit mehreren Monaten bekannt, bis dato wurde in dieser Sache aber nichts unternommen. Zerstören Sie nicht meinen Glauben in die Sozialdemokratie und helfen Sie bitte!
Herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen,
Linda XXX
... worauf am nächsten Tag nicht Herr Flecker, sondern Frau Theresia Metzenrath antwortete:
Von: Metzenrath Theresia [mailto:theresia.metzenrath@stmk.gv.at]
Gesendet: Fr 27.07.2007 09:03
An: Linda
Betreff: Anfrage Situation des Herrn Michael Schubert
Sehr geehrte Frau XXX!
Ich habe Ihr Schreiben erhalten und bedanke mich im Namen von Herrn LH-Stv. Dr. Kurt Flecker sehr herzlich dafür und weiß er Ihre Sorge um die Situation, in der sich Herr Michael Schubert zurzeit befindet, sehr zu schätzen.
Von unserem Büro sowie auch von verschiedenen anderen Stellen wurde bereits mehrfach versucht, Herrn Schubert zu unterstützen, um eine Verbesserung seiner Situation zu erreichen. Da diese Unterstützungen jedoch in einem gesetzlichen Rahmen geregelt sind, müssen die gesetzlichen Vorgaben respektiert werden, da es sich bei der Gewährung dieser Unterstützung um Steuergeld handelt, dessen Verwendung selbstverständlich genauestens nachvollziehbar sein muss.
Der positiven Erledigung seines Antrages auf Wohnbeihilfe steht die beharrliche Weigerung1 des Herrn Schubert entgegen, einen vergebührten Mietvertrag und eine Wohnungsaufwandsbestätigung2 vorzulegen, obwohl sich bereits die CARITAS bereit erklärt hat, ihn dabei finanziell zu unterstützen.
Unabhängig von den Voraussetzungen für eine Gewährung der Wohnbeihilfe wurde Herr Schubert aus Mitteln der Sozialhilfe unterstützt.
Ich hoffe weiterhin, dass eine positive Erledigung des Ansuchens des Herrn Michael Schubert möglich sein wird und dadurch eine Verbesserung seiner Situation erreicht werden kann4.
Ich verbleibe mit der Hoffnung, dass mein Schreiben zu mehr Verständnis Ihrerseits geführt hat.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Mag. Theresia Metzenrath
Büro LH- Stv. Dr. Kurt Flecker
A- 8010 Graz- Landhaus
Tel: 0316 877- 3798
Fax: 0316 877- 3313
Erneut besteht die E-Mail aus Textbausteinen, die schon andere Helfer zu lesen bekommen haben und erneut wird versucht, mit Unrichtigkeiten zu argumentieren:
1 Ich habe mich nie beharrlich gewehrt, den Vertrag zu unterschreiben. Das ist eine absolute Frechheit. Ich hatte u.a. nicht das Geld, um die Gebühren zu zahlen.
2 Die Wohnungsaufwandsbestätigung bedarf keiner Unterschrift und lag dem Wohngeldamt seit Oktober 2006(!) vor.
3 Ja, im Februar 2006 habe ich knapp über 100 € erhalten. Im Februar 2006! Danach keinen Cent mehr. Wenn man diese Mail liest, muss man glauben, dass ich noch heute Sozialhilfe erhalte. Keinen Cent und genau deshalb musste ich im Winter 2006/07 frieren. Frau Metzenrath spekuliert mit derartigen Formulierungen offenbar damit, dass man mir keinen Glauben schenken soll.
4 Selbst am 27. Juli 2007 war Frau Metzenrath über den aktuellen Stand der Dinge, nämlich, dass die Gebühren am 4. Juli bezahlt und der unterzeichnete Mietvertrag am 9. Juli 2007 nachgereicht wurde, nicht informiert.
Linda, der ich sehr herzlich für ihre Hilfe danke, schrieb wenige Stunden später folgende Mail:
Gesendet: Freitag, 27. Juli 2007 12:08
An: theresia.metzenrath@stmk.gv.at
Cc: kurt.flecker@stmk.gv.at
Von: Linda
Betreff: Anfrage Situation des Herrn Michael Schubert
Sehr geehrte Frau Metzenrath,
Vielen Dank für Ihre rasche Antwort. Ich kenne die Geschichte von Herrn Schubert mittlerweile sehr gut und daher weiß ich, dass Herr Schubert schon seit nunmehr zwei Jahren in seiner Wohnung wohnt (dafür gibt es schriftliche Belege) - jedoch hat ihm sein Vermieter einen Mietvertrag ausgestellt, der nur ein Jahr abdeckt. Das ist der Grund, weshalb Herr Schubert diesen Vertrag zunächst nicht vergebühren ließ. Weiters hat sein Vermieter diesen Mietvertrag rückwirkend befristet ausgestellt, sodass Herr Schubert nun auf das Wohlwollen seines Vermieters hoffen muss, ab Herbst nicht obdachlos zu sein (ein weiterer Grund, weshalb Herr Schubert diesen Mietvertrag nicht vergebühren ließ) - und dies bei einem Vermieter, der die von ihm vermietete Wohnung weder in einem einwandfreien Zustand hält, noch die rechtlichen Vorgaben bzgl. der Standards von Wohnungen einhält.
Genau das meine ich mit unbürokratischer, trotzdem selbstverständlich rechtlich einwandfreier Sozialhilfe Ihrerseits: Es gibt Belege für das Mietverhältnis von Herrn Schubert, wieso also auf einen rechtlich bedenklichen Mietvertrag und lächerliche 33,60 € Vergebührung warten, um zu helfen?
Weiters dürfte Ihnen bekannt sein, dass Herr Schubert mittlerweile besagten Mietvertrag vergebührt und eingereicht hat und trotzdem noch immer keinerlei Unterstützung erhalten hat.
Ein weiteres Problem sind die Heizkosten im Winter, die sich Herr Schubert trotz Berufstätigkeit schlichtweg nicht leisten kann. Ich verstehe nicht, warum hier ebenfalls nicht geholfen wird. Es kann nicht sein, dass in einem Land wie Österreich (einem der reichsten Länder der Welt) Menschen im Winter monatelang frieren und so ihre Gesundheit aufs Spiel setzen müssen, obwohl sie einen Beruf ausüben, weder alkohol- noch drogenabhängig sind und einen ordentlichen Wohnsitz haben. Wieso hier keine offizielle Stelle hilft, ist mir schleierhaft.
Ich hoffe nun meinerseits, mit meinem Schreiben bei Ihnen und Herrn Flecker ebenfalls zu mehr Verständnis beigetragen zu haben.
Herzlichen Dank im Voraus für Ihre weiteren Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen,
Linda XXX
Am 31. Juli 2007 erhielt ich -nach fast zehn Monaten- den positiven Bescheid, wonach mir rückwirkend ab 1. November 2006 (allerdings nicht ab 1. Oktober 2006) € 129,15 Wohngeld monatlich gewährt werden.
Mit dem Wohngeld war es mir im Spätsommer möglich, meine desolate Schimmelwohnung zu verlassen und in eine andere zu ziehen. Linda hat nicht nicht nur den Umzug organisiert, sondern ihn auch bezahlt. Das war mir nicht recht, aber sie hat diesbezüglich Beziehungen im Familienkreis. Ich bin Linda aus Wien und ihrer Familie zu allergrößtem Dank verpflichtet. Ich habe sie noch nicht ein einziges Mal gesehen. Ich bin sehr gerührt.